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Dienstunfähigkeitsversicherung


Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Beamte infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd (dienst-) unfähig ist und nach amtsärztlichem bzw. ärztlichem Gutachten eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt.

Der Beamte ist in den Ruhestand zu versetzen. Die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand wird vom zuständigen Dienstherrn beschlossen.
Hilfsweise kann ebenfalls von einer Dienstunfähigkeit ausgegangen werden, sofern der Beamte infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
Bei Soldaten und Vollzugebeamten gibt es längere Fristen.

Fazit:

Der Dienstherr kann also weitestgehend unabhängig entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig Ist oder nicht. Dies kann zur Folge haben, dass man zwar ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhält, die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird, da man noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob man dann tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, spielt hierbei keine Rolle - lediglich die Tatsache, dass man es könnte, reicht aus, um die Leistung aus der Versicherung zu verwehren.

Leider bieten nur noch wenige Versicherungen eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung an. Andere Versicherer Haben ihre Versicherungsleistungen gekürzt und bieten nur noch unvollständige oder unechte Dienstunfähigkeits- Klauseln an!
Vor diesem Hintergrund sollten Beamte ihre Versicherung nur bei einem Anbieter mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel abschließen.

Mit seiner Arbeitskraft sollte keiner Roulette spielen!


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